Das Sakrament der Firmung
Bei der Firmung (lat. confirmare, d.h. bestärken) wird der getaufte Jugendliche oder Erwachsene durch den Heiligen Geist besiegelt und für sein Leben als Christ gestärkt.
Wie jedes Sakrament prägt auch die Firmung ein unauslöschliches Siegel in die Seele ein, wodurch die festere Verbindung mit Christus und der Kirche bewirkt wird. Wie die Apostel zu Pfingsten nach der Ausgießung des Heiligen Geistes auf besondere Weise ausgesandt wurden um Christus zu verkünden, so sind auch wir durch die Firmung aufgefordert und befähigt, Zeugnis abzulegen für den christlichen Glauben.
Im YOUCAT ist die Firmung ganz anschaulich erklärt:
"Wenn ein Trainer einen Fußballspieler auf das Spielfeld schickt, legt er ihm die Hand auf die Schulter und gibt ihm letzte Anweisungen. So kann man auch die Firmung verstehen. Uns wird die Hand aufgelegt. Wir betreten das Feld des Lebens. Durch den Heiligen Geist wissen wir, was wir zu tun haben. Er hat uns motiviert bis in die Fingerspitzen. Seine Sendung klingt uns im Ohr. Wir spüren seine Hilfe. Wir werden sein Vertrauen nicht enttäuschen und das Spiel für ihn entscheiden. Wir müssen nur wollen und auf ihn hören".
Gefirmt werden kann, wer im Firmjahr das 14. Lebensjahr vollendet, oder älter ist aber noch nicht gefirmt ist.
Die Anmeldung zur Firmvorbereitung geschieht in den ersten Wochen des Schuljahres in der Pfarrkanzlei.
Für die Anmeldung ist folgendes erforderlich:
- ausgefülltes Anmeldeformular
- Taufschein des Firmkandidaten/der Firmkandidatin, falls nicht in Chorherrn getauft
- Meldezettel des Firmkandidaten/der Firmkandidatin
- Foto des Firmkandidaten/der Firmkandidatin
Die Termine für den Firmunterricht sowie weitere Informationen geben wir am Beginn jedes Schuljahres bzw. beim Elternabend bekannt. Bei Fragen dazu können Sie sich auch gerne an die Pfarrkanzlei wenden.
Für die Firmung ist wie bei der Taufe ein Pate/eine Patin möglich, der bzw. die den Firmling im geistlichen Leben begleiten soll. Es ist sinnvoll, wenn der Taufpate zugleich Firmpate ist, aber nicht Voraussetzung. Der Pate bzw. die Patin soll ebenfalls gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche sein.